Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Buhren Individualsoftware

I. Geltung
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen des Käufers oder Geschäftspartners.
Hiervon abweichende Bedingungen sind nur wirksam wenn sie schriftlich getroffen und entsprechend bestätigt wurden.

II. Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der Firma
Buhren Individualsoftware (BIS) zustande. Mündliche Zusagen, Nebenreden und Änderungen bedürfen schriftlicher Bestätigung.

III. Preisangaben
Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zzgl. der Kosten für Verpackung und
Versand- oder Fahrtkosten bei Installation beim Besteller, sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

IV. Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen werden, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, bei Lieferung, spätestens jedoch zum Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.

Gerät der Besteller / Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist BIS berechtigt, Verzugszinsen und Mahngebühren zu erheben.

Verzugszinsen werden mindestens in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz vom Fälligkeitstag der Rechnung ab berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Bei Überrschreitung angegebener Zahlfristen um mehr als 10 Tage, behält BIS sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, verbunden mit der Einstellung aller weiteren Leistungen, wobei gestellte Rechnungen als Vergütung bis dahin geleisteter Dienste gültig bleiben. Darüberhinaus erhöht sich die Lieferzeit entsprechend der Überschreitung der Zahlfrist.

Der Käufer/Besteller kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Ein Zurückhaltungsrecht wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.

V. Nutzungsrecht bei Software/ Urheberrecht

Mit Lieferung und Bezahlung eines Softwareprogramms wird kein Eigentum am Programm erworben sondern lediglich auf unbefristete Dauer das Nutzungsrecht am Software-Programm.

Der Käufer/Besteller ist zur Nutzung der ihm überlassenen Software ausschließlich auf einem Computersystem berechtigt. Vernetzte oder mehrplatzfähige Computersysteme gelten nicht als ein System.

Für die Nutzung der Software in vernetzten Systemen muss eine spezielle Netzwerklizenz erworben werden.

Eine Kopie der Software in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur zum Zwecke der Datensicherung zulässig. Eine Weitergabe an Dritte darf nicht erfolgen. Dritte sind in diesem Sinne auch Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften.

VI. Lieferung allgemein

Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von BIS schriftlich bestätigt wurden. Nachträgliche Änderungs und Ergänzungswünsche verlängern die Lieferzeit angemessen.

BIS ist im angemessenen Umfang zu Teil- Lieferungen berechtigt. Abweichungen der gelieferten Ware oder Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die zugesicherten Leistungen laut Angebotsunterlagen erfüllen oder beinhalten.

Bei höherer Gewalt oder anderen nicht von BIS zu vertretenden Umständen wie Energieoder Rohstoffmangel, Streik oder Aussperrung, Aus- oder Einfuhrverboten, Verspätung oder Ausbleiben von Zulieferungen tritt ein Lieferverzug nicht ein und die Lieferfrist kann entsprechend verlängert werden.
Dies gilt auch bei Eintreten dieser Umstände bei Lieferanten der BIS.

Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Unmöglichkeit, auch solche, die bis zum Rücktritt des Vertrages entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von BIS vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

VII. Lieferung von Computersystemen
(Hardware)
Für den Fall, dass sich BIS zur Installation vor Ort schriftlich verpflichtet hat, schafft der Käufer/Besteller bis zum vereinbarten Liefertermin die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen, die BIS in die Lage versetzen, die
Betriebsbereitschaft herbeizuführen. BIS ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferte Hardware im Rahmen der Aufstellung / Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden, es sei denn, BIS und der Käufer / Besteller treffen eine gegenteilige schriftliche Vereinbarung.


VIII. Lieferung von Computerprogrammen
(Software)
Für den Fall, dass sich BIS zur Installation vor Ort schriftlich verpflichtet hat, schafft der Käufer/Besteller bis zum vereinbarten Liefertermin die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlußvoraussetzungen, die BIS in die Lage versetzen, die Ablauffähigkeit der Programme herbeizuführen. BIS ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferte Software im Rahmen der Installation und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden, es sei denn, BIS und der Käufer/Besteller treffen eine gegenteilige schriftliche Vereinbarung.

IX Eigentumsvorbehalt

An den Käufer/Besteller gelieferte Ware bleibt Eigentum von BIS bis alle im Zeitpunkt der Forderungen von BIS aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer/Besteller vollständig bezahlt wird (Vorbehaltsware). Der Käufer/Besteller ist dazu berechtigt, die Vorbehaltsware in einem ordentlichen Geschäftsvorgang weiter zu veräußern und weiter zu verarbeiten, solange er nicht gegenüber BIS in Zahlungsverzug gerät.
Zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist der Käufer / Besteller nicht berechtigt.
Der Käufer / Besteller tritt aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund aus der Vorbehaltsware, dem Besteller erwachsende Forderungen, bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an BIS ab.
Dies gilt auch für die Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer/Besteller auf das Eigentum von BIS hinzuweisen und BIS unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist BIS berechtigt, sämtliche Forderungern gegen den Käufer / Besteller sofort geltend zu machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, kann BIS nach Ihrer Wahl sofort oder Zug um Zug gegen Bezahlung liefern.
Der BIS durch solche Zugriffe entstandene Kosten trägt der Käufer/Besteller.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der BIS nicht gehörenden Gegenständen verbunden, so erwirbt BIS Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, hat der Käufer/Besteller BIS an der Hauptsache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einzuräumen.

Verlangt BIS die Herausgabe der Vorbehaltsware, so liegt hierin, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Liefervertrag vor.

X. Gewährleistung

Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder erkennbar unvollständiger oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Buhren Individualsoftware unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Übernahme schriftlich der BIS mitzuteilen.
Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Käufers / Bestellers, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung innerhalb der Frist nicht erkennbar.

Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, leistet BIS 6 Monate Gewähr für Computersysteme und Zubehörteile (Hardware) unter folgenden Bedingungen:
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der BIS Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Lässt BIS eine angemessene Frist zu Nachbesserung verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, so steht dem Käufer / Besteller nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Die Rückgabe defekter Ware durch den Käufer / Besteller ist BIS zuvor mitzuteilen, Gewährleistungsansprüche können nur dann geltend gemacht werden, wenn dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der
Modell- und Seriennummer und die Kopie der sich auf diesen Teil beziehenden Rechnung beigefügt ist.

Die Verpflichtung der BIS zur Gewährleistung entfällt:

  • bei Mängeln durch gebrauchsbedingten Verschleiß
  • bei Mängeln, die darauf zurückzuführen sind, dass die in den Installationsvorschriften und Betriebsanleitungen enthaltenen
  • Bestimmungen nicht eingehalten wurden.
  • Bei Mängeln, die durch unsachgemäße Aufstellung, Behandlung, Wartung und unsachgemäßen Betrieb durch den Käufer oder durch nicht in den Verantwortungsbereich von BIS fallender Dritter zurückzuführen sind.
  • wenn der Käufer oder ein nicht in den Verantwortungsbereich der BIS fallender Dritter ohne vorheriger Zustimmung technische Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen usw. durchgeführt hat.
  • wenn die Mängel durch die Verwendung von Zubehör oder sonstigen Vorrichtungen verursacht wurde, die nicht von BIS geliefert oder genehmigt wurden.
  • wenn die Mängel durch nicht von BIS zu vertretende elektrische, elektrotechnische oder chemische Einflüsse entstanden sind.

Inkompatibilitäten zu verwendeten ähnlichen Bauteilen und Geräten anderer Hersteller stellen keinen Mängel an der von BIS gelieferten Ware dar.

Ein weitergehender Anspruch des Käufers/Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. BIS haftet insbesondere nicht für den Verlust von Daten.

Gegenüber kaufmännischen Bestellern übernimmt BIS im Rahmen der Gewährleistung nicht die Haftung für Nebenkosten (z.B.: Aus- und Einbau, Aufenthalt, An- und Abreise).

BIS ist berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, es sei denn, die Kosten übersteigen den Wert der Nachbesserungsarbeiten und der nachgelieferten Ware.

Gewährleistung Software

Der Käufer/Besteller wird darauf hingewiesen, dass Fehler in Softwareprogrammen nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. Bei Standardsoftware sichert BIS weder bestimmt Eigenschaften der Software noch ihre Tauglichkeit für bestimmte Kundenzwecke oder Bedürfnisse zu.
Bei Softwareprogrammen, die von BIS speziell für den Käufer/Besteller erstellt worden ist (Individualsoftware), werden nur die im Pflichtenheft oder in der Auftragsbestätigung aufgenommenen Eigenschaften zugesichert. Ansonsten gelten sinngemäß die oben aufgeführten Bedingungen zur Gewährleistung.

XI Haftung

  1. BIS haftet, gleich aus welchem Rechtsgrundauch bei Verzug und Unmöglichkeit – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Für unmittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Der Käufer/Besteller wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die von ihm be- oder verarbeiteten Daten angemessen gegen Verlust und Unbrauchbarkeit sichern muss.
  3. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den typischen, zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch nach 6 Monaten ab der Lieferung der mangelhaften Leistung.

XII Sonstiges

Der Kaufgegenstand unterliegt in der Regel Ausführbeschränkungen der Bundesrepublik Deutschland als auch des jeweiligen Herstellerlandes.
Ist eine Ausfuhr durch den Käufer/Besteller vorgesehen, so sind von diesem die notwendigen Genehmigungen sowohl beim Bundesamt für gewerblichen Wirtschaft als auch bei der zuständigen Landesbehörde des Herstellerlandes zu beantragen und die Ausfuhr erst nach Erhalt derselben vorzunehmen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für die beidseitigen Leistungen ist der Hauptsitz der BIS.
Die Rechtsbeziehung zwischen BIS und dem Käufer / Besteller unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Buhren Individualsoftware.